1. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen der COEUR DE LlON Schmuckdesign GmbH und dem Kunden wird ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen geschlossen. Sie gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung auch für künftige Geschäfte. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur bindend, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch, soweit die Schriftform beim Vertragsabschluss abbedungen werden soll. Wenn weitere schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, gelten diese Geschäftsbedingungen ergänzend nachrangig. Eine stillschweigende Annahme durch uns ist ausgeschlossen. Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit.
2. Zahlungsbedingungen/Preise
Zu unseren Preisen kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzu. Unsere Ansprüche aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Kunden sind sofort fällig. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde EUR 10,- zu bezahlen, es sei denn, der Kunde weist nach, das Kosten für die Mahnung nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang entstanden sind. Eine Genehmigung zum Einzug fälliger Rechnungsbeträge durch uns per Lastschrift gilt als erteilt, wenn die Kontonummer und das Kreditinstitut auf dem Auftrag vermerkt sind. Für Folgeaufträge besteht diese Genehmigung ausdrücklich ohne zeitliche Befristung weiter, und zwar bis zu dem Tag, an dem entweder auf einem Auftrag oder in anderer schriftlicher Form neue Zahlungsbedingungen vereinbart wurden oder an dem einem weiteren Einzug mittels Lastschrift von Beträgen zukünftig zu erstellender Rechnungen schriftlich widersprochen wurde. Wir vereinbaren mit dem Kunden, dass wir von einer Vorabankündigung der Belastung des Kontos des Kundens absehen können. Eine Genehmigung zum Einzug fälliger Rechnungsbeträge durch uns per Belastung einer Kreditkarte gilt als erteilt, wenn die Kreditkartennummer, das Verfallsdatum und der Inhaber der Kreditkarte auf dem Auftrag oder in einer Weisung des Kunden vermerkt sind. Für Folgeaufträge besteht diese Genehmigung ausdrücklich ohne zeitliche Befristung weiter, und zwar bis zu dem Tag, an dem entweder auf einem Auftrag neue Zahlungsbedingungen vereinbart wurden oder an dem einem weiteren Einzug mittels Kreditkarte von Beträgen zukünftig zu erstellender Rechnungen schriftlich widersprochen wurde.
3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts und der Verschlechterung geht in diesem Fall auf den Kunden über, wenn wir die Ware zur Abholung bereitstellen bzw. zum Versand bringen. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Beruhen Lieferungsverzögerungen auf Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen. Verzögerungen, die auf höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrungen, auch solche, die Zulieferanten betreffen, behördliche Anordnungen, extremen Wetterbedingungen, Verkehrsstörungen, Katastrophen, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen etc. beruhen, sind von uns nicht zu vertreten. § 323 BGB gilt mit der Maßgabe, dass die Nachfrist mindestens vier Wochen betragen muss.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gekaufte Ware unser Eigentum (nachfolgend: Vorbehaltsware). Der Kunde hat die in unserem Eigentum stehenden Gegenstände als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis ist der Kunde nicht berechtigt, Vorbehaltsware ins Ausland zu verbringen.
4.2. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Dieses Recht besteht aber in jedem Fall nur solange der Kunde nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde einschließlich sämtlicher Nebenrechte bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er in unserem Eigentum stehende Ware veräußert hat oder wo diese sonst verblieben ist und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund für die Vorbehaltsware zustehen, sowie uns öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen.
4.3. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Falls der Kunde den Anspruch geltend macht, ist er verpflichtet, das Erlangte von allen Geldern oder Vermögenswerten des Kunden oder Dritten getrennt zu halten. Dies hat keinerlei Einfluss auf unser Recht, den Anspruch selbst geltend zu machen. Wir werden jedoch keinerlei Ansprüche geltend machen, solange der Kunde seinen finanziellen Verpflichtungen fristgerecht nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wurde.
4.4. Nach dem Rücktritt vom Vertrag steht uns die uneingeschränkte Befugnis zu, die Vorbehaltswaren ganz oder teilweise zurückzunehmen, zu verkaufen oder anderweitig damit zu verfahren bzw. darüber zu verfügen, und der Kunde ist verpflichtet, diese herauszugeben. Bis zu dem Zeitpunkt, wo das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Kunden übergeht, hat der Kunde die Vorbehaltswaren als unser Treuhänder zu halten und dafür zu sorgen, dass die Waren ordnungsgemäß gelagert, geschützt und versichert sind.
4.5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Beschlagnahmen, Pfändungen, Besitznahmen oder sonstigen Eingriffen, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Kommt der Kunde diesem Erfordernis nicht rechtzeitig nach, haftet er für alle verursachten Schäden.
4.6. Ist die vorgenannte Regelung des Eigentumsvorbehalts nach dem Recht des Landes, in dessen Bereich die Ware sich befindet, ganz oder teilweise unwirksam, so gilt eine dem Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist für die Entstehung solcher Rechte und/oder des Eigentumsvorbehalts die Mitwirkung des Kunden notwendig, so hat er alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte bzw. des Eigentumsvorbehalts erforderlich sind.
4.7. Dem Kunden von uns ohne Entgelt überlassene Werbemittel wie z.B. Poster, Aufsteller, Acrylblocks mit Logo, Werbebroschüren und Kataloge, sind auf unser Verlangen jederzeit an uns zurückzugeben. Für den Rücktransport an uns ist der in einem solchen Fall vorgegebene Transportweg einzuhalten, i.d.R. der Versand per Postpaket oder UPS. Die Kosten für den Rücktransport werden von uns getragen.
5. Gewährleistung
5.1. Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr. Vorstehende Abkürzung der Verjährung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 479 BGB (Rückgriffsansprüche) oder in den Fällen der zwingenden Haftung gemäß Ziff. 9.2. längere Fristen vorschreibt. Der Rückgriffsanspruch des Käufers gemäß § 478 BGB besteht nicht, soweit der Käufer eine Vereinbarung mit seinen Kunden getroffen hat, die über den Geltungsbereich der gesetzlichen Vorschriften für Ansprüche aufgrund von Mängeln hinausgeht.
5.2. § 377 HGB gilt mit der Maßgabe, dass Mängelanzeigen uns gegenüber stets schriftlich unter genauer Bezeichnung der Mängel zu erfolgen haben. Unsere Gewährleistung ist zunächst darauf beschränkt, dass wir nach unserer Wahl berechtigt sind, die mangelhafte Ware nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Schlagen die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehl oder verweigern wir unberechtigt die Nachbesserung und die Ersatzlieferung, so kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
6. Werbemittel
6.1 Der Kunde darf sämtliche Werbemittel, gleich ob körperlicher oder elektronischer Art, für unsere Produkte (z.B. Bilder, Kataloge, Poster, Aufsteller, Werbebroschüren, Aufkleber und Acrylblocks mit unserem Logos), nur nach vorheriger Zustimmung durch uns in seinen Geschäftsräumen, in Schaufenstern bzw. Vitrinen und / oder auf seiner eigenen Internetpräsenz zur Schau stellen. Auf schriftliches Verlangen kann durch uns vom Kunden jederzeit das Entfernen von Werbematerial aus seinen Geschäftsräumen, Schaufenstern und Vitrinen sowie seiner eigenen Internetpräsenz verlangt werden, insbesondere dann, wenn der Kunde sich mit einer Zahlung in Verzug befindet.
6.2 Dem Kunden ist es untersagt, unsere Werbemittel an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise, gleich ob für eigene oder fremde Zwecke, zur Verfügung zu stellen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, unsere Werbemittel an Internet-Plattformen Dritter wie z.B. Online-Kaufhäuser und Auktionsplattformen weiterzugeben oder in sonstiger Weise zur Verfügung zu stellen.
6.3 Unsere Werbemittel sind urheberrechtlich, markenrechtlich und geschmacksmusterrechtlich geschützt. Dem Kunden wird durch die Überlassung der Werbemittel keinerlei Lizenz oder sonstige Rechte hieran erteilt, unbeschadet einer etwaigen Nutzungsmöglichkeit nach Ziffer 6.1. Dem Kunden ist es untersagt, die überlassenen Werbemittel zu verändern, insbesondere mit einer Drittkennzeichnung zu versehen.
7. Verzug und Vermögensverschlechterungen
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Wenn sich die Bonität des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurücktreten, wenn und soweit wir unsere Lieferungen noch nicht erbracht haben und der Kunde innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist keine ausreichende Sicherheit geleistet oder seine Gegenleistung nicht erbracht hat. Soweit wir unsere Lieferungen bereits erbracht haben, werden bei einer wesentlichen Verschlechterung der Bonität des Kunden alle unsere Forderungen, einschließlich solcher Forderungen, für die Wechsel und Schecks hingegeben wurden, mit sofortiger Wirkung fällig.
8. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde darf gegen unsere Forderungen nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die von uns anerkannt oder die rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte oder Leistungsverweigerungsrechte gemäß §§ 273, 320 BGB kann der Kunde nicht geltend machen, sofern uns keine grobe Vertragsverletzung zur Last liegt.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Sämtliche Schadensersatzansprüche und Kostenerstattungsansprüche des Kunden (nachfolgend als „Schadensersatzansprüche“ bezeichnet) gegenüber uns aus welchen rechtlichen Gründen auch immer, einschließlich Verletzung der Pflichten im Zusammenhang mit dem Vertrag, wegen Verschulden beim Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder deliktischer Ansprüche, sind ausgeschlossen.
9.2. Der Haftungsausschluss gemäß Ziff. 9.1. gilt jedoch nicht, falls ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder von einem unserer Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen die Grundlage für den Schadensersatzanspruch ist; falls ein schuldhaft von uns oder einem unserer Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachter Schaden aufgrund der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit die Grundlage für den Schadensersatzanspruch ist; sowie im Hinblick auf die insbesondere nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz gesetzlich zwingende Haftung und im Falle einer Verletzung der Garantiezusagen durch uns; falls wir oder einer unserer Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem letzten Fall ist unsere Haftung jedoch auf die Höhe der Schäden begrenzt, die üblicherweise vorhersehbar sind. Im Übrigen gelten, soweit gemäß Ziff. 9.2. die Haftung nicht ausgeschlossen ist, die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Haftungshöhe.
9.3 Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Vertreter, Arbeitnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
9.4. Die oben genannten Bestimmungen implizieren keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden und schließen keine ausdrücklich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährten Ansprüche aus.
10. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
10.1. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist unser Sitz Erfüllungsort und örtlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten, soweit das Gesetz nicht zwingend einen abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand vorschreibt. Wir sind aber auch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.
10.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.